Abfotografieren von Betriebskostenbelegen zulässig

Der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln, soweit dabei die Gefahr einer möglichen Beschädigung der Belege nicht besteht. (Anwalt-Suchservice – AG München - AZ 412 C 34593/08 – Mitteilung vom 26.01.2010).

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