| Zwei Urkunden – ein Mietvertrag |
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Mietet eine Partei zusammen mit ihrer Wohnung auch einen Garagenstellplatz, so kann dieser später nicht separat gekündigt werden. Es handelt sich selbst dann, wenn die beiden Mietverträge auf getrennten Urkunden vereinbart wurden, um ein einheitliches Mietverhältnis (DAV ARGE - Pressemitteilung vom 27.01.2010 - Urteil des AG Fürstenfeldbruck vom 19. 02.2009 (AZ: 2 C 907/08)). Link |