Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, dass ein Wohnungsmieter grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung hat, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (z. B. Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht. (Pressemitteilung vom 10.02.2010 – BGH Urteil vom 10. 02.2010 – VIII ZR 343/08).

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